Kulturpreis; Verleihung

    Landkreise und kreisfreie Städte können Kulturpreise an verdiente Persönlichkeiten des kulturellen Lebens verleihen.

    Beschreibung

    Der Kulturpreis kann z. B. für Leistungen auf den Gebieten der Literatur, Musik, der bildenden Kunst, Heimatpflege sowie Fotografie und Film verliehen werden.

    In einigen Landkreisen und kreisfreien Städte können nur Vorschläge von Bürgern berücksichtigt werden. Zum Teil sind Eigenbewerbungen von Künstler und Kulturschaffende nicht möglich. Die Preisträger werden i.d.R. von einem Kultur-Ausschuss, einem unabhängigen Kulturpreis-Beirat oder einer Kommission nominiert bzw. vorgeschlagen.

    Weiterführende Informationen zum Kulturpreis in Ihrem Landkreis oder Ihrer kreisfreien Stadt erhalten Sie im Internet oder bei der Kommune selbst.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Günzburg - Stabstelle BDL - Büro des Landrats, Geschäftsstelle des Kreistags/Partnerschaften (LRA GZ)

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Kapuzinermauer 1

    89312 Günzburg

    Postfachadresse

    Postfach 200157

    89308 Günzburg

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 14:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: bdl@landkreis-guenzburg.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5625871645516Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8221 95-0

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    Sprachversion

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

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