Kulturpreis; Verleihung
Landkreise und kreisfreie Städte können Kulturpreise an verdiente Persönlichkeiten des kulturellen Lebens verleihen.
Beschreibung
Der Kulturpreis kann z. B. für Leistungen auf den Gebieten der Literatur, Musik, der bildenden Kunst, Heimatpflege sowie Fotografie und Film verliehen werden.
In einigen Landkreisen und kreisfreien Städte können nur Vorschläge von Bürgern berücksichtigt werden. Zum Teil sind Eigenbewerbungen von Künstler und Kulturschaffende nicht möglich. Die Preisträger werden i.d.R. von einem Kultur-Ausschuss, einem unabhängigen Kulturpreis-Beirat oder einer Kommission nominiert bzw. vorgeschlagen.
Weiterführende Informationen zum Kulturpreis in Ihrem Landkreis oder Ihrer kreisfreien Stadt erhalten Sie im Internet oder bei der Kommune selbst.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Landratsamt Kitzingen (LRA KT)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Kaiserstr. 4
97318 Kitzingen
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Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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