Kulturpreis; Verleihung

    Landkreise und kreisfreie Städte können Kulturpreise an verdiente Persönlichkeiten des kulturellen Lebens verleihen.

    Beschreibung

    Der Kulturpreis kann z. B. für Leistungen auf den Gebieten der Literatur, Musik, der bildenden Kunst, Heimatpflege sowie Fotografie und Film verliehen werden.

    In einigen Landkreisen und kreisfreien Städte können nur Vorschläge von Bürgern berücksichtigt werden. Zum Teil sind Eigenbewerbungen von Künstler und Kulturschaffende nicht möglich. Die Preisträger werden i.d.R. von einem Kultur-Ausschuss, einem unabhängigen Kulturpreis-Beirat oder einer Kommission nominiert bzw. vorgeschlagen.

    Weiterführende Informationen zum Kulturpreis in Ihrem Landkreis oder Ihrer kreisfreien Stadt erhalten Sie im Internet oder bei der Kommune selbst.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Eichstätt - SG 15 - Fremdenverkehr, Kultur- und Heimatpflege, Umweltinformation (LRA EI)

    Adresse

    Hausanschrift

    Notre Dame 1

    85072 Eichstätt

    Postanschrift

    Notre Dame 1

    85072 Eichstätt

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Außerhalb der Servicezeiten nach Terminvereinbarung.

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/343859065643Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8421 9876-0

    Fax: +49 8421 9876-54

    Sprachversion

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

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