Lebensmittelchemiker/-in; Beantragung von Bescheinigungen durch EU-Bürger
Beschreibung
Zur vorübergehenden und gelegentlichen Ausübung des Berufs "Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin" und "Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker" als Dienstleister erhalten Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union auf Antrag folgende Bescheinigungen von der Regierung von Oberbayern:
- Bescheinigung über Ansässigkeit und rechtmäßige Berufsausübung im Niederlassungsstaat
- Bescheinigung über Berufsqualifikation
- Bescheinigung, dass keine berufsbezogenen disziplinarischen oder strafrechtlichen Sanktionen vorliegen.
Ansprechpartner
Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 55.2 - Rechtsfragen Gesundheit, Verbraucherschutz und PharmazieReg OB
Adresse
Hausanschrift
Maximilianstraße 39
80538 München
Postanschrift
80534 München
Öffnungszeiten
Die allgemeinen Öffnungszeiten sind:
Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Zu den allgemeinen Öffnungszeiten werden individuelle Terminvereinbarungen angeboten.
Die Pforte im Hauptgebäude ist zu folgenden Zeiten besetzt:
Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr - 17:45 Uhr
Freitag 07:00 Uhr - 14:45 Uhr
Kontakt
E-Mail: poststelle@reg-ob.bayern.de
Kontaktformular sicher: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=936190702679Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/936190702679Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 2176-0
Fax: +49 89 2176-2914
Internet
Voraussetzungen
Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union / Europäischen Wirtschaftsraums
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Fristen
keine
Kosten
ca. 150 Euro
Dokumente
- Nachweis über die Staatsangehörigkeit
- Ausbildungsnachweis (Diplom, Prüfungszeugnis, Nachweis über belegte Fächer, sonstige Befähigungsnachweise) und Nachweis über Berufserfahrung
in beglaubigter Kopie und Übersetzung von einem in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzer
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 28.04.2025
Stichwörter
Ansässigkeit, Ausbildungsnachweis, Berufsausübung, Berufsqualifikation, Europäische Union, Landesprüfungsamt, Mitgliedstaat, Niederlassungsstaat, Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin, Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker