Lebensmittelchemiker/-in; Beantragung von Bescheinigungen durch EU-Bürger

    Zur vorübergehenden Ausübung des Berufs "Staatlich geprüfte/r Lebensmittelchemiker/in" in Deutschland erhalten Angehörige eines Mitgliedstaats der EU/EWR verschiedene Bescheinigungen.

    Beschreibung

    Zur vorübergehenden und gelegentlichen Ausübung des Berufs "Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin" und "Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker" als Dienstleister erhalten Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union auf Antrag folgende Bescheinigungen von der Regierung von Oberbayern:

    • Bescheinigung über Ansässigkeit und rechtmäßige Berufsausübung im Niederlassungsstaat
    • Bescheinigung über Berufsqualifikation
    • Bescheinigung, dass keine berufsbezogenen disziplinarischen oder strafrechtlichen Sanktionen vorliegen.

    Ansprechpartner

    Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 55.2 - Rechtsfragen Gesundheit, Verbraucherschutz und Pharmazie (Reg OB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Maximilianstraße 39

    80538 München

    Postanschrift

    80534 München

    Öffnungszeiten


    Die allgemeinen Öffnungszeiten sind:
    Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
    Freitag 08:00 Uhr - 14:00 Uhr

    Zu den allgemeinen Öffnungszeiten werden vorrangig individuelle Terminvereinbarungen angeboten.

    Die Pforte im Hauptgebäude ist zu folgenden Zeiten besetzt:
    Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr - 17:45 Uhr
    Freitag 07:00 Uhr - 14:45 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@reg-ob.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/936190702679Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 2176-0

    Fax: +49 89 2176-2914

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis über die Staatsangehörigkeit
    • Ausbildungsnachweis (Diplom, Prüfungszeugnis, Nachweis über belegte Fächer, sonstige Befähigungsnachweise) und Nachweis über Berufserfahrung

      in beglaubigter Kopie und Übersetzung von einem in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzer

    Voraussetzungen

    Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union / Europäischen Wirtschaftsraums

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage zum Verwaltungsgericht

    Fristen

    keine

    Kosten

    ca. 150 Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 14.02.2024

    Stichwörter

    Ansässigkeit, Ausbildungsnachweis, Berufsausübung, Berufsqualifikation, Europäische Union, Landesprüfungsamt, Mitgliedstaat, Niederlassungsstaat, Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin, Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English