Reisegewerbe Anzeige

    Reisegewerbe; Anzeige einer nicht erlaubnispflichtigen Tätigkeit

    Bestimmte nicht erlaubnispflichtige Tätigkeiten im Reisegewerbe sind bei der zuständigen Gemeinde anzuzeigen.

    Beschreibung

    Wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb einer gewerblichen Niederlassung oder ohne Bestehen einer solchen Niederlassung Waren vertreiben oder ankaufen, Leistungen anbieten, Bestellungen auf Leistungen aufsuchen oder als Schausteller tätig sein wollen, brauchen Sie in der Regel eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte) (mehr dazu siehe unter "Verwandte Themen" - "Reisgebewerbe; Erlaubnis").

    Bestimmte Tätigkeiten sind jedoch reisegewerbekartenfrei (siehe "Verwandte Themen" - "Gelegentliches Feilbieten von Waren; Beantragung einer Erlaubnis"). Von diesen Tätigkeiten unterliegen aber stattdessen einige der Anzeigepflicht bei der Gemeinde, sofern das Gewerbe nicht ohnehin gewerbeanzeigepflichtig ist. Dies sind:

    • der Vertrieb von Waren, der Ankauf von Waren, das Anbieten von Leistungen oder das Aufsuchen von Bestellungen auf Leistungen in der Gemeinde seines Wohnsitzes oder seiner gewerblichen Niederlassung, sofern die Gemeinde nicht mehr als 10.000 Einwohner hat,
    • der Vertrieb von Lebensmitteln oder anderen Waren des täglichen Bedarfs von einer nicht ortsfesten Verkaufsstelle oder einer anderen Einrichtung in regelmäßigen, kürzeren Zeitabständen an derselben Stelle,
    • das Feilbieten von Druckwerken auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten.

    Sie haben insofern eine Gewerbeanzeige bei der zuständigen Gemeinde zu erstatten. Die örtliche Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, in deren Bezirk Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Lisberg - Sachgebiet 11, Hauptverwaltung und Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Weißbergstraße 2a

    96170 Priesendorf

    Postanschrift

    Am Schloß 6

    96170 Lisberg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 07:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Mittwochs nach Terminvereinbarung
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: einwohnermeldeamt@vg-lisberg.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/697290652920Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9549 9897-0

    Fax: +49 9549 9897-70

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Gewerbeanzeige
    • Juristische Personen: Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragungsunterlagen aus dem Ausland (mit deutscher Übersetzung)
    • GmbH in Gründung: eine Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und eine Vollmacht der Gründer, wonach der Gewerbebeginn bereits vor der Handelsregistereintragung der GmbH aufgenommen werden soll
    • Minderjährige: Ermächtigung der/des gesetzliche/n Vertreter/S sowie Genehmigung des Familiengerichts
    • Bevollmächtigung: Schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten

    Voraussetzungen

    • Volljährigkeit oder Ermächtigung der/des gesetzliche/n Vertreter/s sowie Genehmigung des Familiengerichts

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Verwaltungsgerichtliche Klage

    Fristen

    Die Anzeige ist vor Beginn der gewerblichen Tätigkeit erforderlich.

    Kosten

    25 bis 100 EUR gem. Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif-Nr. 5.III.5/23.5)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 02.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English