Reisegewerbe Anzeige

    Reisegewerbe; Anzeige einer nicht erlaubnispflichtigen Tätigkeit

    Bestimmte nicht erlaubnispflichtige Tätigkeiten im Reisegewerbe sind bei der zuständigen Gemeinde anzuzeigen.

    Beschreibung

    Wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb einer gewerblichen Niederlassung Waren verkaufen, vertreiben oder ankaufen oder Leistungen anbieten, brauchen Sie in der Regel eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte) (mehr dazu siehe unter "Verwandte Themen" - "Reisgebewerbe; Erlaubnis").

    Bestimmte Tätigkeiten sind jedoch reisegewerbekartenfrei (siehe "Verwandte Themen" - "Gelegentliches Feilbieten von Waren; Beantragung einer Erlaubnis"). Von diesen Tätigkeiten unterliegen aber stattdessen einige der Anzeigepflicht bei der Gemeinde, sofern das Gewerbe nicht ohnehin gewerbeanzeigepflichtig ist. Dies sind:

    • das Feilbieten von Waren, Aufsuchen von Bestellungen, Anbieten von Leistungen oder Aussuchen von Bestellungen auf Leistungen in der Gemeinde seines Wohnsitzes oder seiner gewerblichen Niederlassung, sofern die Gemeinde nicht mehr als 10.000 Einwohner hat,
    • der Vertrieb von Lebensmitteln oder anderen Waren des täglichen Bedarfs von einer nicht ortsfesten Verkaufsstelle oder einer anderen Einrichtung in regelmäßigen, kürzeren Zeitabständen an derselben Stelle,
    • das Feilbieten von Druckwerken auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten.

    Sie haben insofern eine Gewerbeanzeige bei der zuständigen Gemeinde zu erstatten. Die örtliche Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, in deren Bezirk Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Bamberg - SG Pass- und Meldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Maximiliansplatz 3

    96047 Bamberg

    Postanschrift

    Maximiliansplatz 3

    96047 Bamberg

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0239572866442Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 951 87 1272

    Fax: +49 951 87 1972

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadt Bamberg - SG Sicherheitsrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Promenadestraße 2a

    96047 Bamberg

    Postanschrift

    Maximiliansplatz 3

    96047 Bamberg

    Kontakt

    E-Mail: sicherheitsrecht@stadt.bamberg.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0306683974442Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 951 87 1261

    Fax: +49 951 87 1970

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadt Bamberg - Wahlamtsgeschäftsstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Maximiliansplatz 3

    96047 Bamberg

    Postanschrift

    Maximiliansplatz 3

    96047 Bamberg

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0323461751442Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 951 87 1199

    Fax: +49 951 87 1979

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    Deutsch

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    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Gewerbeanzeige
    • Juristische Personen: Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragungsunterlagen aus dem Ausland (mit deutscher Übersetzung)
    • GmbH in Gründung: eine Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und eine Vollmacht der Gründer, wonach der Gewerbebeginn bereits vor der Handelsregistereintragung der GmbH aufgenommen werden soll
    • Minderjährige: Vollmacht oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
    • Bevollmächtigung: Schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten

    Voraussetzungen

    • Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Verwaltungsgerichtliche Klage

    Fristen

    Die Anzeige ist vor Beginn der gewerblichen Tätigkeit erforderlich.

    Kosten

    12,50 bis 50 EUR gem. Kostenverzeichnis (5.III.5/27) zum Kostengesetz

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 03.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English