Hochschule; Beantragung einer Beschäftigungsgenehmigung für hauptberufliche Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer an nichtstaatlichen Hochschulen
Die Beschäftigung von hauptberuflichen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern an nichtstaatlichen Hochschulen bedarf der Genehmigung durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst.
Beschreibung
Hauptberufliche Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer dürfen an einer nichtstaatlichen Hochschule nur dann tätig werden, wenn ihnen vor Aufnahme der Lehrtätigkeit eine Beschäftigungsgenehmigung erteilt wurde. Die Genehmigung kann vom Träger oder vom Leiter/Leiterin der Hochschule beantragt werden.
Ansprechpartner
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und KunstStMWK
Adresse
Hausanschrift
Salvatorstraße 2
80333 München
Postanschrift
80327 München
Kontakt
E-Mail: poststelle@stmwk.bayern.de
Kontaktformular sicher: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=1147481183400Sicheres Kontaktformular
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Telefon Festnetz: +49 89 2186-0
Fax: +49 89 2186-2800
Internet
Voraussetzungen
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Fristen
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst am 30.09.2025
Stichwörter
Lehrgenehmigung