Instandsetzerkennzeichen Zuteilung

    Instandsetzerkennzeichen bei Messgeräten; Beantragung der Verwendung

    Betriebe, die Messgeräte instand setzen, können das Recht erhalten, diese Geräte durch ein spezielles Zeichen zu kennzeichnen, damit sie bis zur nächsten Eichung weiter verwendet werden können.

    Beschreibung

    Die zuständige Behörde kann Betrieben, die geeichte Meßgeräte instand setzen (Instandsetzer), auf Antrag die Befugnis erteilen, instandgesetzte Meßgeräte durch ein Zeichen kenntlich zu machen (Instandsetzerkennzeichen), wenn sie mit den zur Reparatur und Justierung erforderlichen Einrichtungen und mit sachkundigem Personal ausgestattet sind.

    Ansprechpartner

    Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht Standort Eichamt Augsburg (LMG)

    Adresse

    Hausanschrift

    Weddigenstr. 30

    86179 Augsburg

    Postanschrift

    Weddigenstr. 30

    86179 Augsburg

    Kontakt

    E-Mail: ea-a.poststelle@lmg.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/85443263254Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 821 80879-0

    Fax: +49 821 80879-13

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht Standort Eichamt München (LMG)

    Adresse

    Hausanschrift

    Franz-Schrank-Str. 11

    80638 München

    Postanschrift

    Franz-Schrank-Str. 11

    80638 München

    Kontakt

    E-Mail: ea-m.poststelle@lmg.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/02887702256Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 17901-0

    Fax: +49 89 17901-233

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Angaben und Unterlagen über die zur Instandsetzung verwendeten Einrichtungen
    • Angaben und Unterlagen über sachkundiges Personal

    Voraussetzungen

    Der Instandsetzer muss über die zur Instandsetzung erforderlichen Einrichtungen und über sachkundiges Personal verfügen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Die Befugniserteilung gemäß § 54 Mess- und Eichverordnung ist ein Verwaltungsakt, gegen den in Bayern kein Widerspruchsverfahren vorgesehen ist.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Antrag beim zuständigen Eichamt stellen. Die Antragsunterlagen werden auf Anfravon diesem kostenfrei übersandt.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Die Kosten für die Befugniserteilung variieren in Abhängigkeit der Anzahl der befugten Personen und des regionalen Tätigkeitsgebietes: 128 bis 256 EUR

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht am 10.04.2024

    Stichwörter

    Instandsetzer, Instandsetzung, Instandsetzungsbetrieb

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English