Waage; Anzeige des Betriebs einer öffentlichen Waage
Beschreibung
"Öffentliche Waage
Wägebereich von ... kg bis ... kg";
Dem Wort "Waage" können Hinweise auf die Art der Waage, ihren Verwendungszweck oder ihren Inhaber beigefügt werden.
Wer eine öffentliche Waage verwendet, hat sicherzustellen, dass das Wägeergebnis durch Unterschrift desjenigen bescheinigt wird, der dieses selbst ermittelt hat. Folgende Angaben müssen in der Bescheinigung enthalten sein:
- die Angabe, dass es sich um eine öffentliche Wägung handelt
- Ort und Datum der Wägung,
- der Auftraggeber der Wägung,
- die Art des Wägegutes,
- beim Wägen von Kraftfahrzeugen oder Anhängern das Kennzeichen,
- bei einer selbsttätigen Waage, die mit Zählwerk ausgerüstet ist,
a) der Stand des Zählwerks vor und nach der öffentlichen Wägung sowie
b) das ermittelte Wägeergebnis
Ansprechpartner
Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht Standort Eichamt Bamberg (LMG)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Gutenbergstr. 7
96050 Bamberg
Kontakt
E-Mail: ea-ba.poststelle@lmg.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9031396741102Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 951 301106-0
Fax: +49 951 301106-60
Internet
Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht Standort Eichamt Hof (LMG)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
An der Hohensaas 2
95030 Hof
Kontakt
E-Mail: ea-ho.poststelle@lmg.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9048174518102Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9281 77790-0
Fax: +49 9281 77790-90
Internet
Voraussetzungen
Wer eine öffentliche Waage verwendet, hat bei Wägungen sicherzustellen, dass
- diese gewissenhaft und unparteiisch vorgenommen werden und
- sie abgelehnt werden, wenn der Verwender der öffentlichen Waage, das die Wägung durchführende Betriebspersonal oder einer ihrer Angehörigen im Sinne des § 383 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 der Zivilprozessordnung ein unmittelbares Interesse an dem Wägeergebnis haben.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht
Fristen
Die Anzeige muss unverzüglich erfolgen.
Kosten
- Prüfung der Waage ohne messtechnische Prüfung bis 66 EUR
- Prüfung der Waage mit messtechnischer Prüfung nach Arbeitsaufwand.
- Sachkundeprüfung nach Zeitaufwand
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht am 08.08.2024
Stichwörter
Öffentlicher Wäger, Wäger