Staatliche Anerkennung als Prüfstelle für die Eichung von Messgeräten für Elektrizität, Gas, Wasser oder Wärme und Instandsetzer Erteilung

    Versorgungswirtschaft; Beantragung der Anerkennung als Prüfstelle zur Durchführung von Eichungen

    Nur staatlich anerkannte Prüfstellen für Messgeräte für Gas-, Wasser-, Wärme- oder Elektrizität dürfen diese Messgeräte eichen. Private Unternehmen können die Anerkennung als Prüfstelle beantragegn.

    Beschreibung

    Das Bayerische Landesamt für Maß und Gewicht kann privaten Unternehmen auf Antrag die Befugnis erteilen, dass sie Messgeräte für Gas, Wasser, Wärme und Elektrizität für die Versorgungswirtschaft gemäß Eichgesetz und Eichordnung eichen dürfen.

    Das Unternehmen muss hierfür den Eichvorschriften entsprechende Prüfräume, Prüfstände und leitendes Prüfstellenpersonal zur Verfügung stellen und unterhalten.

    Im Anerkennungsverfahren prüft das Bayerische Landesamt für Maß und Gewicht die Erfüllung der Anforderungen. Mit einer Anerkennungsurkunde und einer endgültigen Betriebserlaubnis sowie nach öffentlicher Bestellung und Verpflichtung des leitenden Prüfstellenpersonals erhält die Prüfstelle die Befugnis, Eichungen durchzuführen.

    Ansprechpartner

    Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht (LMG)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wittelsbacherstr. 14

    83435 Bad Reichenhall

    Postanschrift

    Wittelsbacherstr. 14

    83435 Bad Reichenhall

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 11:30 Uhr und 12:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 11:30 Uhr und 12:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 11:30 Uhr und 12:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 11:30 Uhr und 12:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:30 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lmg.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/397435479193Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8651 974767-0

    Fax: +49 8651 974767-99

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Anerkennungsantrag

      wird vom Bayerischen Landesamt für Maß und Gewicht kostenfrei übersandt

    • Bestellungsantrag

      wird vom Bayerischen Landesamt für Maß und Gewicht kostenfrei übersandt

    • Plan für Prüfraum

      formlos

    • Normalgeräteliste

      formlos

    • Vorlage notwendiger Unterlagen für den Prüfstellenleiter und Stellvertreter:

      • Bestellungsantrag
      • Führungszeugnis
      • Fachzeugnisse
      • Fachkundenachweis durch Ausbildungszeugnisse (§ 43 MessEV)
      • Sachkundenachweis der Deutschen Akademie für Metrologie (DAM)
      • Lebenslauf
      • Nachweis einschlägiger Berufserfahrung durch entsprechende Tätigkeitnachweise
      • Zustimmungserklärung des Trägers (Formblatt wird vom Bayerischen Landesamt für Maß und Gewicht kostenlos übersandt )
      • Zeugnisse und Sachkundenachweise der jeweiligen Ausbildungsstellen
    • Nachweis über geeignete Prüfräume, Raumbelegungspläne (§ 43 MessEV)
    • Nachweis über geeignete von der PTB anerkannte Prüfeinrichtungen und Normalgeräte, Vorlage einer Normalgeräteliste (§ 43 MessEV)
    • Abschätzung über zu erwartenden Prüfumfang (§ 43 MessEV)
    • Der Antragsteller (Träger der Prüfstelle) muss die Gewähr dafür bieten, dass

      • der Träger der Prüfstelle im Handelsregister eingetragen ist
      • er den Schaden wegen seiner Haftung aus Amtspflichtverletzungen des Prüfstellenpersonals ersetzen kann (Haftpflichtversicherungsnachweis erforderlich)
      • er ausreichende finanzielle Mittel für den Unterhalt und den ordnungsgemäßen Betrieb der Prüfstelle aufbringen kann

    Voraussetzungen

    Die Prüfstelle muss über geeignete Prüfräume, anerkannte Prüfgerätschaften und sachkundiges Personal gemäß § 43 MessEV verfügen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Die Anerkennung als Prüfstelle zur Durchführung von Eichungen muss beim Bayerische Landesamt für Maß und Gewicht beantragt werden.

    Das Bayerische Landesamt für Maß und Gewichtprüft die Erfüllung der Anforderungen.

    Mit einer Anerkennungsurkunde und einer endgültigen Betriebserlaubnis sowie nach öffentlicher Bestellung und Verpflichtung des leitenden Prüfstellenpersonals erhält die Prüfstelle die Befugnis, Eichungen durchzuführen.

    Fristen

    Die Anerkennungen der Prüfstellen, die bis zum 31.12.2014 nach der (alten) Eichordnung erteilt worden sind, habenn ihre Gültigkeit bis längstens zum 31.12.2016 behalten.

    Alle Prüfstellen, die weiterhin auf diesem Gebiet tätig sein wollen, müssen eine neue Anerkennung  beantragen.

    Kosten

    Gemäß Eichkostenverordnung werden folgende Kosten berechnet:
    • Anerkennungskosten je nach zu erwartendem Prüfumfang pro Jahr: ca. 1980 bis 4620 EUR
    • Für die Sachkundeprüfung des leitenden Prüfstellenpersonals: 243 EUR pro Person
    • Für die Bestellung und Verpflichtung des leitenden Prüfstellenpersonals: 96 EUR pro Person
    • Für die laufende Überwachung je nach Anzahl der geprüften Messgeräte: 1650 bis 6270 EUR pro Jahr
     

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht am 10.04.2024

    Stichwörter

    Befugnis, Eichordnung, Eichstellen, Erlaubnis zum Eichen, Genehmigungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English