Schulpflicht

    Schulpflicht; Beantragung der Durchführung des Schulzwangs

    Die Schulpflicht dauert grundsätzlich zwölf Jahre. Sie gliedert sich in eine Vollzeitschulpflicht von neun Jahren und eine Berufsschulpflicht von drei Jahren. Die Durchsetzung der Schulpflicht ist Aufgabe der örtlich zuständigen Pflichtschule und Kreisverwaltungsbehörde.

    Beschreibung

    Nimmt eine Schulpflichtige oder ein Schulpflichtiger ohne berechtigten Grund am Unterricht oder an den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen nicht teil, so kann die Schule bei der Kreisverwaltungsbehörde die Durchführung des Schulzwangs beantragen. Die Kreisverwaltungsbehörde kann durch ihre Beauftragten die Schulpflichtige oder den Schulpflichtigen der Schule zwangsweise zuführen.

    Zur Durchführung des Schulzwangs dürfen die Beauftragten der Kreisverwaltungsbehörde Wohnungen, Geschäftsräume und befriedetes Besitztum betreten und unmittelbaren Zwang ausüben. Wird der Schulpflicht nicht nachgekommen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße sowohl gegen die Schülerin oder den Schüler als auch gegen die Erziehungsberechtigten oder den Ausbildungsbetrieb geahndet werden kann. 

    Näheres zur Schulpflicht und ihrer Durchsetzung regeln insbesondere die Art. 35 ff. und 118 ff. des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) (siehe "Rechtsgrundlagen").

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    Ansprechpartner

    Stadt Erlangen - Schulverwaltungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Michael-Vogel-Straße 1d

    91052 Erlangen

    Postanschrift

    Rathausplatz 1

    91052 Erlangen

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    Mo 09:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:00 Uhr

    Di 09:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 09:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 09:30 Uhr - 12:00 Uhr


    Die telefonische Erreichbarkeit ist ab 8:00 Uhr sichergestellt.

    Kontakt

    E-Mail: schulverwaltungsamt@stadt.erlangen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/569081694634Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9131 86-2897

    Fax: +49 9131 86-2366

    Internet

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    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 02.08.2024

    Sprachversion

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    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English