Brandsicherheitswache; Anerkennung von eigenen Kräften

    Die "Brandschutzdienststelle" kann eigene Kräfte (oder Dienstleister) des Betreibers einer Versammlungsstätte als Brandsicherheitswache anerkennen.

    Beschreibung

    Für die Durchführung von Veranstaltungen mit erhöhten Brandgefahren hat der Betreiber einer Versammlungsstätte eine Brandsicherheitswache einzurichten, wobei bei jeder Veranstaltung auf Großbühnen sowie Szenenflächen mit mehr als 200 m² Grundfläche eine Brandsicherheitswache der Feuerwehr anwesend sein muss.

    Eine Brandsicherheitswache der Feuerwehr ist nicht erforderlich, wenn der Betreiber über eine ausreichende Zahl ausgebildeter Kräfte verfügt, die die Aufgaben der Brandsicherheitswache wahrnehmen und die Brandschutzdienststelle dies dem Betreiber bestätigt hat.

    Die Brandschutzdienstelle in diesem Sinne ist Teil der Kreisverwaltungsbehörde.

    Für die Angehörigen einer vom Betreiber gestellten Brandsicherheitswache werden folgende Mindestvoraussetzungen für erforderlich erachtet:

    • Mindestalter vollendetes 18. Lebensjahr,
    • abgeschlossene Truppausbildung (Truppführerqualifikation)
    • Kenntnisse über die örtlich zuständige Feuerwehr,
    • Kenntnisse über die Versammlungsstätte (z.B. Brandschutzordnung, Alarmierungsplanung usw.).

    Die Brandschutzdienststelle kann weitere Anforderungen an die Brandsicherheitswache stellen.

    Wer entgegen der Versammlungsstättenverordnung eine Brandsicherheitswache nicht einrichtet oder nicht sicherstellt, dass eine Brandsicherheitswache der Feuerwehr anwesend ist oder bei Veranstaltungen mit voraussichtlich mehr als 5.000 Besuchern diese der für den Sanitäts- und Rettungsdienst zuständigen Behörde nicht rechtzeitig anzeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. 

    Ansprechpartner

    Landratsamt Günzburg - 301 Brand- und Katastrophenschutz (LRA GZ)

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Kapuzinermauer 1

    89312 Günzburg

    Postfachadresse

    Postfach 200157

    89308 Günzburg

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 14:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: team301@landkreis-guenzburg.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8075871995515Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8221 95-287

    Fax: +49 8221 95-300

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Kosten

    Soweit die Brandsicherheitswache von einer gemeindlichen Feuerwehr gestellt wird, kann die Gemeinde hierfür Kostenersatz verlangen.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 10.10.2023

    Stichwörter

    Betreiber, Brandschutzdienststelle, Feuerwehr, Feuerwehrdienstvorschriften (FwDv), Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDv), Veranstalter, Veranstaltung, Versammlungsstättenverordnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English