Gemeindlicher Friedhof; Beantragung der Zulassung für gewerbliche Tätigkeit
Beschreibung
Dort können Sie auch erfahren, welche Zulassungsvoraussetzungen (beispielsweise Sachkunde, Eignung, Zuverlässigkeit) konkret bestehen, wie das Verfahren abgewickelt wird, welche Nachweise erforderlich sind und welche Kosten entstehen können.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Markt Heimenkirch - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Lindauer Str. 2
88178 Heimenkirch
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Am 1. Donnerstag des Monats nachmittags von 14:00 - 18:00 Uhr geöffnet
Kontakt
E-Mail: standesamt@heimenkirch.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2801057670115Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8381 805-0
Fax: +49 8381 805-15
Rechtsgrundlage(n)
- Benutzungssatzung für den Friedhof
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 04.09.2024