Gemeindlicher Friedhof; Beantragung der Zulassung für gewerbliche Tätigkeit

    Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung kann jede Gemeinde in der Benutzungssatzung für ihren Friedhof eigenverantwortlich regeln, ob bzw. welche Genehmigungen oder Anzeigen für gewerbliche Tätigkeiten auf dem Friedhof erforderlich sind.

    Beschreibung

    Die Tätigkeit von Bildhauern, Steinmetzen und sonstigen Gewerbetreibenden auf dem gemeindlichen Friedhof kann eine vorherige Zulassung durch die Gemeinde erfordern. Konkrete Informationen zu den eventuell erforderlichen Genehmigungen oder Anzeigen erhalten Sie von der jeweiligen Gemeinde bzw. dem für Sie zuständigen einheitlichen Ansprechpartner.

    Dort können Sie auch erfahren, welche Zulassungsvoraussetzungen (beispielsweise Sachkunde, Eignung, Zuverlässigkeit) konkret bestehen, wie das Verfahren abgewickelt wird, welche Nachweise erforderlich sind und welche Kosten entstehen können.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstr. 28

    89356 Haldenwang

    Postanschrift

    Hauptstr. 28

    89356 Haldenwang

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 16:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr


    Freitag nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: info@vgem-hw.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=59551872794Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/59551872794Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8222 9676-0

    Fax: +49 8222 9676-40

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 18.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English