Gemeindlicher Friedhof; Beantragung der Zulassung für gewerbliche Tätigkeit
Beschreibung
Dort können Sie auch erfahren, welche Zulassungsvoraussetzungen (beispielsweise Sachkunde, Eignung, Zuverlässigkeit) konkret bestehen, wie das Verfahren abgewickelt wird, welche Nachweise erforderlich sind und welche Kosten entstehen können.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstr. 28
89356 Haldenwang
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Freitag nach Terminvereinbarung
Kontakt
E-Mail: info@vgem-hw.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=59551872794Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/59551872794Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8222 9676-0
Fax: +49 8222 9676-40
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Benutzungssatzung für den Friedhof
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 18.01.2024