Gemeindlicher Friedhof; Beantragung der Zulassung für gewerbliche Tätigkeit
Beschreibung
Dort können Sie auch erfahren, welche Zulassungsvoraussetzungen (beispielsweise Sachkunde, Eignung, Zuverlässigkeit) konkret bestehen, wie das Verfahren abgewickelt wird, welche Nachweise erforderlich sind und welche Kosten entstehen können.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Röthlein - Friedhofswesen, Liegenschaften
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Elmußweg 1
97520 Röthlein
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
und nach Vereinbarung
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4129417682297Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9723 9111-0
Fax: +49 9723 9111-30
Gemeinde Sennfeld
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 5
97526 Sennfeld
Kontakt
E-Mail: info@sennfeld.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=43774438720Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/43774438720Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9721 7651-0
Fax: +49 9721 7651-50
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Benutzungssatzung für den Friedhof
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 18.01.2024