Gemeindlicher Friedhof; Beantragung der Zulassung für gewerbliche Tätigkeit
Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung kann jede Gemeinde in der Benutzungssatzung für ihren Friedhof eigenverantwortlich regeln, ob bzw. welche Genehmigungen oder Anzeigen für gewerbliche Tätigkeiten auf dem Friedhof erforderlich sind.
Beschreibung
Die Tätigkeit von Bildhauern, Steinmetzen und sonstigen Gewerbetreibenden auf dem gemeindlichen Friedhof kann eine vorherige Zulassung durch die Gemeinde erfordern. Konkrete Informationen zu den eventuell erforderlichen Genehmigungen oder Anzeigen erhalten Sie von der jeweiligen Gemeinde bzw. dem für Sie zuständigen einheitlichen Ansprechpartner.
Dort können Sie auch erfahren, welche Zulassungsvoraussetzungen (beispielsweise Sachkunde, Eignung, Zuverlässigkeit) konkret bestehen, wie das Verfahren abgewickelt wird, welche Nachweise erforderlich sind und welche Kosten entstehen können.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Burgsinn - Friedhofsamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Burgweg 1
97775 Burgsinn
Öffnungszeiten
Mo 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Di 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do 08:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6952147117401Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9356 9910-0
Fax: +49 9356 9910-10
Rechtsgrundlage(n)
- Benutzungssatzung für den Friedhof
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 04.09.2024