Gemeindlicher Friedhof; Beantragung der Zulassung für gewerbliche Tätigkeit
Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung kann jede Gemeinde in der Benutzungssatzung für ihren Friedhof eigenverantwortlich regeln, ob bzw. welche Genehmigungen oder Anzeigen für gewerbliche Tätigkeiten auf dem Friedhof erforderlich sind.
Beschreibung
Die Tätigkeit von Bildhauern, Steinmetzen und sonstigen Gewerbetreibenden auf dem gemeindlichen Friedhof kann eine vorherige Zulassung durch die Gemeinde erfordern. Konkrete Informationen zu den eventuell erforderlichen Genehmigungen oder Anzeigen erhalten Sie von der jeweiligen Gemeinde bzw. dem für Sie zuständigen einheitlichen Ansprechpartner.
Dort können Sie auch erfahren, welche Zulassungsvoraussetzungen (beispielsweise Sachkunde, Eignung, Zuverlässigkeit) konkret bestehen, wie das Verfahren abgewickelt wird, welche Nachweise erforderlich sind und welche Kosten entstehen können.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Stadt Zeil a.Main
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1120
97470 Zeil a.Main
Kontakt
E-Mail: info@zeil-am-main.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=72331077486Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/72331077486Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9524 949-0
Fax: +49 9524 949-19
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Benutzungssatzung für den Friedhof
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 04.09.2024