Gemeindlicher Friedhof; Beantragung der Zulassung für gewerbliche Tätigkeit

    Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung kann jede Gemeinde in der Benutzungssatzung für ihren Friedhof eigenverantwortlich regeln, ob bzw. welche Genehmigungen oder Anzeigen für gewerbliche Tätigkeiten auf dem Friedhof erforderlich sind.

    Beschreibung

    Die Tätigkeit von Bildhauern, Steinmetzen und sonstigen Gewerbetreibenden auf dem gemeindlichen Friedhof kann eine vorherige Zulassung durch die Gemeinde erfordern. Konkrete Informationen zu den eventuell erforderlichen Genehmigungen oder Anzeigen erhalten Sie von der jeweiligen Gemeinde bzw. dem für Sie zuständigen einheitlichen Ansprechpartner.

    Dort können Sie auch erfahren, welche Zulassungsvoraussetzungen (beispielsweise Sachkunde, Eignung, Zuverlässigkeit) konkret bestehen, wie das Verfahren abgewickelt wird, welche Nachweise erforderlich sind und welche Kosten entstehen können.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Motten

    Adresse

    Hausanschrift

    Fuldaer Str. 11

    97786 Motten

    Postanschrift

    Fuldaer Straße

    97786 Motten

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Das Rathaus ist im Zeitraum vom 24.12.2024 bis 02.01.2025 geschlossen. Der gemeindliche Bauhof ist im Zeitraum vom 19.12.2024 bis einschließlich 06.01.2025 geschlossen.
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: info@motten.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=78996997647Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/78996997647Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9748 9191-0

    Fax: +49 9748 9191-44

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 04.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English