Gemeindlicher Friedhof; Beantragung der Zulassung für gewerbliche Tätigkeit
Beschreibung
Dort können Sie auch erfahren, welche Zulassungsvoraussetzungen (beispielsweise Sachkunde, Eignung, Zuverlässigkeit) konkret bestehen, wie das Verfahren abgewickelt wird, welche Nachweise erforderlich sind und welche Kosten entstehen können.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Gunzenhausen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Frankenmuther Str. 2 d
91710 Gunzenhausen
Kontakt
E-Mail: poststelle@vggunzenhausen.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=92440764793Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/92440764793Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9831 6774-0
Fax: +49 9831 6774-26
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Benutzungssatzung für den Friedhof
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 04.09.2024