Gemeindlicher Friedhof; Beantragung der Zulassung für gewerbliche Tätigkeit
Beschreibung
Dort können Sie auch erfahren, welche Zulassungsvoraussetzungen (beispielsweise Sachkunde, Eignung, Zuverlässigkeit) konkret bestehen, wie das Verfahren abgewickelt wird, welche Nachweise erforderlich sind und welche Kosten entstehen können.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 10
90616 Neuhof a.d.Zenn
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: info@vg-neuhof.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=02440694809Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/02440694809Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9107 924429-0
Fax: +49 9107 924429-99
Rechtsgrundlage(n)
- Benutzungssatzung für den Friedhof
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 04.09.2024