Gemeindlicher Friedhof; Beantragung der Zulassung für gewerbliche Tätigkeit
Beschreibung
Dort können Sie auch erfahren, welche Zulassungsvoraussetzungen (beispielsweise Sachkunde, Eignung, Zuverlässigkeit) konkret bestehen, wie das Verfahren abgewickelt wird, welche Nachweise erforderlich sind und welche Kosten entstehen können.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Weitramsdorf - Bauverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1138
96477 Weitramsdorf
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie vor dem Besuch des Rathauses einen Termin.
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/286629660798Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9561 8352-0
Fax: +49 9561 8352-50
Rechtsgrundlage(n)
- Benutzungssatzung für den Friedhof
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 04.09.2024