Gemeindlicher Friedhof; Beantragung der Zulassung für gewerbliche Tätigkeit

    Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung kann jede Gemeinde in der Benutzungssatzung für ihren Friedhof eigenverantwortlich regeln, ob bzw. welche Genehmigungen oder Anzeigen für gewerbliche Tätigkeiten auf dem Friedhof erforderlich sind.

    Beschreibung

    Die Tätigkeit von Bildhauern, Steinmetzen und sonstigen Gewerbetreibenden auf dem gemeindlichen Friedhof kann eine vorherige Zulassung durch die Gemeinde erfordern. Konkrete Informationen zu den eventuell erforderlichen Genehmigungen oder Anzeigen erhalten Sie von der jeweiligen Gemeinde bzw. dem für Sie zuständigen einheitlichen Ansprechpartner.

    Dort können Sie auch erfahren, welche Zulassungsvoraussetzungen (beispielsweise Sachkunde, Eignung, Zuverlässigkeit) konkret bestehen, wie das Verfahren abgewickelt wird, welche Nachweise erforderlich sind und welche Kosten entstehen können.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Große Kreisstadt Neustadt b.Coburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Georg-Langbein-Str. 1

    96465 Neustadt b.Coburg

    Postfachadresse

    Postfach 1580

    96460 Neustadt b.Coburg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:30 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Mi 08:30 Uhr - 13:00 Uhr

    Do 08:30 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:30 Uhr - 13:00 Uhr


    Bitte vereinbaren Sie vorab Termine um Ihre Wartezeit gering zu halten. Termine können auch außerhalb der Öffnungszeiten mit dem/der Sachbearbeiter/in vereinbart werden.

    Kontakt

    E-Mail: info@neustadt-bei-coburg.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/11331154470Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9568 81-0

    Fax: +49 9568 81-222

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 18.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English