Gemeindlicher Friedhof; Beantragung der Zulassung für gewerbliche Tätigkeit
Beschreibung
Dort können Sie auch erfahren, welche Zulassungsvoraussetzungen (beispielsweise Sachkunde, Eignung, Zuverlässigkeit) konkret bestehen, wie das Verfahren abgewickelt wird, welche Nachweise erforderlich sind und welche Kosten entstehen können.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Gundelsheim
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Karmelitenstr. 11
96163 Gundelsheim
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@gemeinde-gundelsheim.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=98775103576Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/98775103576Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 951 94444-0
Fax: +49 951 94444-24
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Benutzungssatzung für den Friedhof
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 04.09.2024