Gemeindlicher Friedhof; Beantragung der Zulassung für gewerbliche Tätigkeit
Beschreibung
Dort können Sie auch erfahren, welche Zulassungsvoraussetzungen (beispielsweise Sachkunde, Eignung, Zuverlässigkeit) konkret bestehen, wie das Verfahren abgewickelt wird, welche Nachweise erforderlich sind und welche Kosten entstehen können.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Arnschwang
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Kirchgasse 10
93473 Arnschwang
Öffnungszeiten
Mo 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:30 Uhr
Di 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 7:30 Uhr - 12:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: poststelle@arnschwang.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/13886575499Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9977 9400-0
Fax: +49 9977 9400-33
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Benutzungssatzung für den Friedhof
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 04.09.2024