Gemeindlicher Friedhof; Beantragung der Zulassung für gewerbliche Tätigkeit

    Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung kann jede Gemeinde in der Benutzungssatzung für ihren Friedhof eigenverantwortlich regeln, ob bzw. welche Genehmigungen oder Anzeigen für gewerbliche Tätigkeiten auf dem Friedhof erforderlich sind.

    Beschreibung

    Die Tätigkeit von Bildhauern, Steinmetzen und sonstigen Gewerbetreibenden auf dem gemeindlichen Friedhof kann eine vorherige Zulassung durch die Gemeinde erfordern. Konkrete Informationen zu den eventuell erforderlichen Genehmigungen oder Anzeigen erhalten Sie von der jeweiligen Gemeinde bzw. dem für Sie zuständigen einheitlichen Ansprechpartner.

    Dort können Sie auch erfahren, welche Zulassungsvoraussetzungen (beispielsweise Sachkunde, Eignung, Zuverlässigkeit) konkret bestehen, wie das Verfahren abgewickelt wird, welche Nachweise erforderlich sind und welche Kosten entstehen können.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Johanniskirchen

    Adresse

    Hausanschrift

    Obere Hauptstr. 1

    84381 Johanniskirchen

    Postanschrift

    Obere Hauptstr. 1

    84381 Johanniskirchen

    Öffnungszeiten

    Mo 7:30 Uhr - 11:30 Uhr und 12:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Di 7:30 Uhr - 11:30 Uhr und 12:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Mi 7:30 Uhr - 11:30 Uhr

    Do 7:30 Uhr - 11:30 Uhr und 12:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 7:30 Uhr - 12:30 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@johanniskirchen.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=50330531604Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/50330531604Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8564 9608-0

    Fax: +49 8564 9608-20

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 04.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English