Gemeindlicher Friedhof; Beantragung der Zulassung für gewerbliche Tätigkeit
Beschreibung
Dort können Sie auch erfahren, welche Zulassungsvoraussetzungen (beispielsweise Sachkunde, Eignung, Zuverlässigkeit) konkret bestehen, wie das Verfahren abgewickelt wird, welche Nachweise erforderlich sind und welche Kosten entstehen können.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Böbrach
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 1
94255 Böbrach
Kontakt
E-Mail: poststelle@boebrach.de
De-Mail: gemeinde-boebrach@by.de-mail.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=42664268517Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/42664268517Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9923 80100-0
Fax: +49 9923 80100-7
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Benutzungssatzung für den Friedhof
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 04.09.2024