Gemeindlicher Friedhof; Beantragung der Zulassung für gewerbliche Tätigkeit
Beschreibung
Dort können Sie auch erfahren, welche Zulassungsvoraussetzungen (beispielsweise Sachkunde, Eignung, Zuverlässigkeit) konkret bestehen, wie das Verfahren abgewickelt wird, welche Nachweise erforderlich sind und welche Kosten entstehen können.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Windach
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Von-Pfetten-Füll-Platz 1
86949 Windach
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: info@vg-windach.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/17773920832Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8193 9305-0
Fax: +49 8193 9305-23
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Benutzungssatzung für den Friedhof
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 04.09.2024