Wohnsitz Anmeldung für Binnenschiffer und Seeleute

    Binnenschiffer und Seeleute; Anmeldung

    Wenn Sie auf ein Binnenschiff ziehen, müssen Sie sich anmelden. Als Reeder von Seeschiffen müssen Sie den Kapitän und die Besatzungsmitglieder an- und abmelden.

    Beschreibung

    Wer auf ein Binnenschiff zieht, das in einem Schiffsregister in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen ist, hat sich bei der Meldebehörde des Ortes anzumelden, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt. Die Vorschriften zur allgemeinen Meldepflicht sowie zur Auskunftspflicht des Meldepflichtigen gelten entsprechend. Die Meldepflicht besteht nicht, solange die Person im Inland für eine Wohnung gemeldet ist. Die An- und Abmeldung kann auch bei einer anderen Meldebehörde oder bei der Wasserschutzpolizei vorgenommen werden, die die Daten an die zuständige Meldebehörde weiterleitet.

    Der Reeder eines Seeschiffs, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, hat den Kapitän und die Besatzungsmitglieder des Schiffs bei Beginn des Anstellungs-, Heuer- oder Ausbildungsverhältnisses anzumelden. Er hat diese Personen bei Beendigung des Anstellungs-, Heuer- oder Ausbildungsverhältnisses abzumelden. Zuständig ist die Meldebehörde am Sitz des Reeders. Die Meldepflicht besteht nicht für Personen, die im Inland für eine Wohnung gemeldet sind. Die zu meldenden Personen haben dem Reeder die erforderlichen Auskünfte zu geben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Roth - Sachgebiet 20 Kämmerei

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchplatz 4

    91154 Roth

    Postfachadresse

    Postfach 1462

    91142 Roth

    Öffnungszeiten

    Mo 07:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 07:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Mi 07:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 07:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 07:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5720390868115Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9171 848-0

    Fax: +49 9171 848-169

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    • Das Binnenschiff muss für ein Schiffsregister in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen sein.
    • Das Seeschiff muss berechtigt sein, die Bundesflagge zu führen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Für die Anmeldung ist die Meldebehörde des Ortes zuständig, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt. Die An- und Abmeldung kann aber auch bei einer anderen Meldebehörde oder bei der Wasserschutzpolizei vorgenommen werden, die die Daten an die zuständige Meldebehörde weiterleitet.

    Fristen

    An- und Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bezug erfolgen.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 23.10.2024

    Stichwörter

    Besatzungsmitglieder, Binnenschiffer, Binnenschifffahrt, Kapitän, Meldebehörde, Meldepflicht, Reeder, Seeleute

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English