Hauptabfahrt und Hauptskiwanderweg; Anzeige bei Bereitung eines Hindernisses

    Wenn Sie auf einer gekennzeichneten Hauptabfahrt oder einem Hauptskiwanderweg ein Hindernis bereiten, müssen Sie dies anzeigen.

    Beschreibung

    Die Gemeinden können durch Verordnung ein Gelände außerhalb öffentlicher Wege und Plätze, das zum Skifahren, Skibobfahren oder Rodeln der Allgemeinheit zur Verfügung steht, zur Hauptabfahrt für solche Sportarten oder zum Hauptskiwanderweg erklären. Die entsprechende Kennzeichnung obliegt den Gemeinden.

    Wenn Sie beabsichtigen, auf einer gekennzeichneten Hauptabfahrt oder einem Hauptskiwanderweg ein Hindernis zu bereiten, müssen Sie dies der zuständigen Gemeinde rechtzeitig anzeigen, damit Gefahren für die Sicherheit der Skifahrer, Skibobfahrer oder Rodelfahrer verhütet werden können.

    Wer ein Hindernis bereitet, ohne dies der Gemeinde rechtzeitig anzuzeigen, kann mit einer Geldbuße belegt werden. 

    Werden nicht angezeigte oder von der Gemeinde untersagte Hindernisse in Form von Anlagen oder Geräten dennoch bereitet, können die kreisfreien Gemeinden und die Landratsämter notwendige Sicherungs- oder Ausbesserungsarbeiten oder die Stilllegung anordnen. Die kreisfreien Gemeinden und die Landratsämter können darüber hinaus u.a. bei Gefahr im Verzug oder bei Bestehen eines dringenden öffentlichen Interesses an einem sofortigen Vollzug die teilweise oder gänzliche Beseitigung der Anlage oder des Gerätes anordnen.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Haar

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstr. 7

    85540 Haar

    Postfachadresse

    Postfach 1209

    85540 Haar

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 12:30 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Fr 07:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@gemeinde-haar.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=66552873578Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/66552873578Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 46002-0

    Fax: +49 89 46002-111

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Fristen

    Keine konkreten Fristen, aber es ist ratsam, die Bereitung eines Hindernisses so früh wie möglich bei der Gemeinde anzuzeigen.

    Kosten

    In der Regel keine. Bitte gegebenenfalls bei der Gemeinde erfragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English