Hauptabfahrt und Hauptskiwanderweg; Beantragung einer Nutzungserlaubnis

    Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie Hauptabfahrten und Hauptskiwanderwege zur Zeit des Sportbetriebes zu anderen Zwecken als der Ausübung der Sportart, für die die Abfahrt oder der Skiwanderweg bestimmt ist, nutzen möchten.

    Beschreibung

    Wenn Sie die Hauptabfahrten und Hauptskiwanderwege zur Zeit des Sportbetriebes zu anderen Zwecken als der Ausübung der Sportart, für die die Abfahrt oder der Skiwanderweg bestimmt ist, nutzen möchten, benötigen Sie die Erlaubnis der zuständigen Gemeinde. Solche Erlaubnisse können nur zur Pistenpflege, der Versorgung von Einrichtungen oder für land- und forstwirtschaftliche Zwecke erteilt werden. Weitere Voraussetzung der Erlaubniserteilung ist, dass durch die beabsichtigte Nutzung keine Gefahren für die Sicherheit der Sporttreibenden entstehen.

    Eine Erlaubnis ist nicht erforderlich, soweit für den Betrieb motorisierter Schneefahrzeuge eine Ausnahme nach Art. 6 Abs. 2 des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes (BayImSchG)zugelassen worden ist.

    Wer sich zur Zeit des Sportbetriebs zu anderen Zwecken als der Ausübung der Sportart, für die die Abfahrt oder der Skiwanderweg bestimmt ist, ohne Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung aufhält, kann mit einer Geldbuße belegt werden.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Waigolshausen

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstr. 8

    97534 Waigolshausen

    Postanschrift

    Kirchstr. 8

    97534 Waigolshausen

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    Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

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    E-Mail: gemeinde@waigolshausen.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=49663169754Sicheres Kontaktformular

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    Telefon Festnetz: +49 9722 9111-0

    Fax: +49 9722 9111-20

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    Markt Werneck

    Adresse

    Hausanschrift

    Balthasar-Neumann-Platz 8

    97440 Werneck

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    Postfach 1265

    97438 Werneck

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:30 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: info@werneck.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/73107566764Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9722 22-0

    Fax: +49 9722 22-31

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: en

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    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Fristen

    Keine Fristen, aber es ist ratsam, die Erlaubnis so frühzeitig wie möglich zu beantragen.

    Kosten

    In der Regel keine. Bitte gegebenenfalls bei der Gemeinde erfragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024

    Stichwörter

    Erlaubnis, forstwirtschaftlich, Hauptabfahrt, Hauptskiwanderweg, landwirtschaftlich, Pistenpflege, Rodeln, Schneefahrzeug, Skibobfahren, Skifahren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English