Hauptabfahrt und Hauptskiwanderweg; Beantragung einer Nutzungserlaubnis

    Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie Hauptabfahrten und Hauptskiwanderwege zur Zeit des Sportbetriebes zu anderen Zwecken als der Ausübung der Sportart, für die die Abfahrt oder der Skiwanderweg bestimmt ist, nutzen möchten.

    Beschreibung

    Wenn Sie die Hauptabfahrten und Hauptskiwanderwege zur Zeit des Sportbetriebes zu anderen Zwecken als der Ausübung der Sportart, für die die Abfahrt oder der Skiwanderweg bestimmt ist, nutzen möchten, benötigen Sie die Erlaubnis der zuständigen Gemeinde. Solche Erlaubnisse können nur zur Pistenpflege, der Versorgung von Einrichtungen oder für land- und forstwirtschaftliche Zwecke erteilt werden. Weitere Voraussetzung der Erlaubniserteilung ist, dass durch die beabsichtigte Nutzung keine Gefahren für die Sicherheit der Sporttreibenden entstehen.

    Eine Erlaubnis ist nicht erforderlich, soweit für den Betrieb motorisierter Schneefahrzeuge eine Ausnahme nach Art. 6 Abs. 2 des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes (BayImSchG)zugelassen worden ist.

    Wer sich zur Zeit des Sportbetriebs zu anderen Zwecken als der Ausübung der Sportart, für die die Abfahrt oder der Skiwanderweg bestimmt ist, ohne Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung aufhält, kann mit einer Geldbuße belegt werden.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Niederwerrn

    Adresse

    Hausanschrift

    Schweinfurter Str. 54

    97464 Niederwerrn

    Postfachadresse

    Postfach 1151

    97462 Niederwerrn

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Mi 14:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: gemeinde@niederwerrn.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/19219171658Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9721 4999-0

    Fax: +49 9721 4999-99

    Internet

    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gemeinde Poppenhausen

    Adresse

    Hausanschrift

    Martin-Werner-Platz 1

    97490 Poppenhausen

    Postanschrift

    Martin-Werner-Platz 1

    97490 Poppenhausen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Mi 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@poppenhausen.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=51996836682Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/51996836682Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9725 7110-0

    Fax: +49 9725 7110-50

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    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Fristen

    Keine Fristen, aber es ist ratsam, die Erlaubnis so frühzeitig wie möglich zu beantragen.

    Kosten

    In der Regel keine. Bitte gegebenenfalls bei der Gemeinde erfragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024

    Stichwörter

    Erlaubnis, forstwirtschaftlich, Hauptabfahrt, Hauptskiwanderweg, landwirtschaftlich, Pistenpflege, Rodeln, Schneefahrzeug, Skibobfahren, Skifahren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English