Hauptabfahrt und Hauptskiwanderweg; Beantragung einer Nutzungserlaubnis

    Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie Hauptabfahrten und Hauptskiwanderwege zur Zeit des Sportbetriebes zu anderen Zwecken als der Ausübung der Sportart, für die die Abfahrt oder der Skiwanderweg bestimmt ist, nutzen möchten.

    Beschreibung

    Wenn Sie die Hauptabfahrten und Hauptskiwanderwege zur Zeit des Sportbetriebes zu anderen Zwecken als der Ausübung der Sportart, für die die Abfahrt oder der Skiwanderweg bestimmt ist, nutzen möchten, benötigen Sie die Erlaubnis der zuständigen Gemeinde. Solche Erlaubnisse können nur zur Pistenpflege, der Versorgung von Einrichtungen oder für land- und forstwirtschaftliche Zwecke erteilt werden. Weitere Voraussetzung der Erlaubniserteilung ist, dass durch die beabsichtigte Nutzung keine Gefahren für die Sicherheit der Sporttreibenden entstehen.

    Eine Erlaubnis ist nicht erforderlich, soweit für den Betrieb motorisierter Schneefahrzeuge eine Ausnahme nach Art. 6 Abs. 2 des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes (BayImSchG)zugelassen worden ist.

    Wer sich zur Zeit des Sportbetriebs zu anderen Zwecken als der Ausübung der Sportart, für die die Abfahrt oder der Skiwanderweg bestimmt ist, ohne Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung aufhält, kann mit einer Geldbuße belegt werden.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Steinhöring

    Adresse

    Hausanschrift

    Berger Str. 3

    85643 Steinhöring

    Postanschrift

    Berger Str. 3

    85643 Steinhöring

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 16:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@gemeinde-steinhoering.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=32329957728Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/32329957728Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8094 9092-0

    Fax: +49 8094 9092-80

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Fristen

    Keine Fristen, aber es ist ratsam, die Erlaubnis so frühzeitig wie möglich zu beantragen.

    Kosten

    In der Regel keine. Bitte gegebenenfalls bei der Gemeinde erfragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024

    Stichwörter

    Erlaubnis, forstwirtschaftlich, Hauptabfahrt, Hauptskiwanderweg, landwirtschaftlich, Pistenpflege, Rodeln, Schneefahrzeug, Skibobfahren, Skifahren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English