Wohnsitz; Anmeldung des Aufenthalts in Krankenhäusern, Heimen oder ähnlichen Einrichtungen
Wenn Sie in ein Krankenhaus, Pflegeheim oder eine sonstige Einrichtung, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen oder der Heimerziehung dient, aufgenommen werden, müssen Sie sich nicht anmelden, solange Sie für eine Wohnung im Inland gemeldet sind.
Beschreibung
Wer in Krankenhäuser, Pflegeheime oder sonstige Einrichtungen, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen oder der Heimerziehung dienen, aufgenommen wird, muss sich nicht anmelden, solange er für eine andere Wohnung im Inland gemeldet ist. Wer allerdings dauerhaft aufgenommen wird, hat sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, da er aus seiner bisherigen Wohnung bzw. seinen bisherigen Wohnungen im Inland ausgezogen ist. Auszug bedeutet das tatsächliche, endgültige Verlassen einer Wohnung. Von einem Auszug ist in der Regel auszugehen, wenn die voraussichtliche Abwesenheit länger als ein Jahr ist. Wer nicht für eine Wohnung im Inland gemeldet ist, hat sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald sein Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet.
Für Personen, die ihrer Meldepflicht (z. B. wegen Gebrechlichkeit) nicht persönlich nachkommen können und für die kein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, der den Aufenthalt bestimmen kann, haben die Leiter der Einrichtungen die Aufnahme innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mitzuteilen, die für den Sitz der Einrichtung zuständig ist. Die betroffenen Personen sind hiervon zu unterrichten.
Für Personen, für die ein Betreuer bestellt ist, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt die Meldepflicht dem Betreuer.
Wenn es nach Feststellung einer Behörde zur Abwehr einer erheblichen und gegenwärtigen Gefahr, zu Verfolgung von Straftaten oder zur Aufklärung des Schicksals von Vermissten und Unfallopfern im Einzelfall erforderlich ist, haben die Krankenhäuser, Heime und ähnliche Einrichtungen der zuständigen Behörde Auskunft aus ihren Unterlagen zu erteilen. Die Auskunft umfasst Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat, Staatsangehörigkeiten, Anschriften sowie Datum der Aufnahme und Datum der Entlassung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Türkenfeld
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Schloßweg 2
82299 Türkenfeld
Öffnungszeiten
Sprechzeiten des 1. Bürgermeisters Emanuel Staffler im Rathaus:
Flexibel nach Vereinbarung (persönliches Gespräch, telefonisch oder per Video-Chat)
Wartezeiten ade: Termin vereinbaren!
Bürgerfreundlichkeit ist uns wichtig! Um Wartezeiten im Bürgerbüro, im Bauamt bzw. der Gemeinde-Kasse zu vermeiden, bitten wir vor JEDEM Besuch um Terminvereinbarung.
Ab sofort ist es möglich, auf unserer Homepage über den Button "Termin vereinbaren" im Header, vorab einen Termin im Bürgerbüro zu buchen.
Wer nicht über einen Internetanschluss verfügt, kann weiterhin auch telefonisch einen Termin im Bürgerbüro vereinbaren. Die Telefonnummer lautet 08193/9307-12.
Ohne Termin ist es möglich am Dienstag von 8 bis 12 Uhr ins Bürgerbüro zu kommen.
Kontakt
E-Mail: gemeinde@tuerkenfeld.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=59107664743Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/59107664743Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8193 9307-0
Fax: +49 8193 9307-58
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
- solange Sie für eine Wohnung im Inland gemeldet sind: keine
- ansonsten: zwei Wochen nach Ablauf von drei Monaten Aufenthalt in der Einrichtung (siehe Beschreibung).
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 25.01.2024
Stichwörter
Altenheim, anmelden, Anmeldung des Aufenthalts, Aufenthalt, behindert, Betreuer, Betreuung, Einrichtung, Heime, Krankenhaus, Krankenhaus Aufenthalt anmelden, Krankenhäuser, Krankenhaus wohnen, Meldebehörde, Meldepflicht, pflegebedürftig, Pflegeheim, Rehabilitation, wohnen