Stadtplanerliste Eintragung / Stadtplanerin oder Stadtplaner mit Berufsqualifikation aus dem Ausland Architektenliste (Fachrichtung Stadtplanung) Eintragung

    Stadtplanerliste; Beantragung der Eintragung

    Sie können die Eintragung in die Stadtplanerliste bei der Bayerischen Architektenkammer beantragen.

    Beschreibung

    Die Berufsbezeichnung "Stadtplaner" bzw. "Stadtplanerin" darf in Bayern nur führen, wer unter dieser Bezeichnung in die Stadtplanerliste bei der Bayerischen Architektenkammer eingetragen ist.

    Der gemeinsame Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Architektenkammer prüft und entscheidet über die Eintragung in die Stadtplanerliste.

    Ansprechpartner

    Bayerische Architektenkammer

    Adresse

    Hausanschrift

    Waisenhausstr. 4

    80637 München

    Postanschrift

    Waisenhausstr. 4

    80637 München

    Kontakt

    E-Mail: info@byak.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9766059665110Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 139880-0

    Fax: +49 89 139880-55

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Abschlussurkunde der Hochschule
    • Nachweise über die nachfolgende Praxiszeit
    • Führungszeugnis
    • Meldebescheinigung
    • Passfoto (optional, bei Wunsch nach einem Berufsausweis)
    • Gebührenvorschuss (Nachweis)

    Voraussetzungen

    • Erfolgreicher Abschluss eines grundständigen Studiums, eines postgradualen Studiums oder einer anderen gleichwertigen Ausbildung, die jeweils für die gestaltende, technische, wirtschaftliche, umweltgerechte und soziale Stadt- und Raumplanung sowie die Erarbeitung städtebaulicher Pläne befähigen.
    • Nachfolgende zweijährige Berufspraxis

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Fristen

    • für den Antragsteller: keine
    • für die Behörde: drei Monate nach Antragseingang und vollständigem Vorliegen der Unterlagen

    Kosten

    Neueintragung: 300 Euro

    Umtragung: 150 Euro

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 21.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English