Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure Eintragung

    Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure; Beantragung der Eintragung

    Sie können die Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure beantragen.

    Beschreibung

    Für die Bauvorlageberechtigung eines Ingenieurs ist es grundsätzlich erforderlich, dass dieser in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure eingetragen ist.

    Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau prüft und entscheidet über die Eintragung in die entsprechende Liste.

    Ansprechpartner

    Bayerische Ingenieurekammer-Bau

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßschmidstraße 3

    80639 München

    Postanschrift

    Schloßschmidstraße 3

    80639 München

    Kontakt

    E-Mail: info@bayika.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9782837442110Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 419434-0

    Fax: +49 89 419434-20

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis über Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur" als Angehöriger einer Fachrichtung des Bauingenieurwesens bzw. Abschlussurkunde Studium der Fachrichtung Hochbau
    • Nachweise über zweijährige Praxis in der Entwurfplanung von Gebäuden
    • Führungszeugnis

    Voraussetzungen

    • Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur/in" nach dem Ingenieurgesetz (i.d.R. Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung erforderlich) auf Grund eines Studiums des Bauingenieurwesens oder Nachweis eines berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses eines Studiums der Fachrichtung Hochbau (nicht identisch mit Fachrichtung Architektur/Hochbau, sondern es geht hier um die Besitzstandswahrung früher bestehender Studiengänge)
    • zweijährige praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der Entwurfsplanung von Gebäuden

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Fristen

    • für den Antragsteller: keine
    • für die Behörde: drei Monate nach Antragseingang und vollständigem Vorliegen der Unterlagen

    Kosten

    Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau: 160 EUR

    Nichtmitglieder: 288 EUR

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 08.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English