Gesellschaftsverzeichnis Eintragung

    Gesellschaftsverzeichnis für Beratende Ingenieure; Beantragung der Eintragung

    Die Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis für Beratende Ingenieure muss bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau beantragt werden.

    Beschreibung

    Gesellschaften dürfen die Berufsbezeichnung "Beratender Ingenieur" in ihrem Namen nur führen, wenn sie in das Gesellschaftsverzeichnis bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau eingetragen sind.

    Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau prüft und entscheidet über die Eintragung in die Listen und Verzeichnisse.

    Ansprechpartner

    Bayerische Ingenieurekammer-Bau

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßschmidstraße 3

    80639 München

    Postanschrift

    Schloßschmidstraße 3

    80639 München

    Kontakt

    E-Mail: info@bayika.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9782837442110Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 419434-0

    Fax: +49 89 419434-20

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung
    • Gesellschaftsvertrag oder Satzung
    • Nachweis über die Eintragung/Anmeldung im/zum Handels- oder Partnerschaftsregister

    Voraussetzungen

    • Sitz oder Niederlassung in Bayern
    • ausreichende Berufshaftpflichtversicherung
    • Regelungen in Gesellschaftsvertrag oder Satzung u.a.
      • Gegenstand des Unternehmens ist die Wahrnehmung von Berufsaufgaben Beratender Ingenieure,
      • Mehrheit des Kapitals und der Stimmanteile bei Beratenden Ingenieuren,
      • Führung der Gesellschaft durch Beratende Ingenieure

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Bearbeitungsdauer

    Ab Antragseingang und bei vollständigem Vorliegen der Unterlagen kann die Bearbeitungsdauer bis zu drei Monate betragen.

    Kosten

    Kapitalgesellschaften: 600 Euro

    Partnerschaftsgesellschaften: 350 Euro

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 31.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English