Gesellschaftsverzeichnis Eintragung

    Gesellschaftsverzeichnis; Beantragung der Eintragung bei der bei der Bayerischen Architektenkammer

    Gesellschaften dürfen die Berufsbezeichnungen Architekt/-in, Innenarchitekt/-in, Landschaftsarchitekt/-in und Stadtplaner/-in in Bayern in ihrem Namen nur führen, wenn sie in das Gesellschaftsverzeichnis bei der Bayerischen Architektenkammer eingetragen sind.

    Beschreibung

    Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Architektenkammer prüft und entscheidet über die Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis.

    Ansprechpartner

    Bayerische Architektenkammer

    Adresse

    Hausanschrift

    Waisenhausstr. 4

    80637 München

    Postanschrift

    Waisenhausstr. 4

    80637 München

    Kontakt

    E-Mail: info@byak.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9766059665110Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 139880-0

    Fax: +49 89 139880-55

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung
    • Gesellschaftsvertrag oder Satzung
    • Nachweis über Anmeldung im/zum Handels- oder Partnerschaftsregister

    Voraussetzungen

    • Sitz oder Niederlassung in Bayern
    • ausreichende Berufshaftpflichtversicherung
    • Regelungen in Gesellschaftsvertrag oder Satzung u.a.
      • Gegenstand des Unternehmens ist die Wahrnehmung von Berufsaufgaben von Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten oder Stadtplanern,
      • Mehrheit des Kapitals und der Stimmanteile bei Mitgliedern der Architektenkammer oder Stadtplanern,
      • Führung der Gesellschaft durch Mitglieder der Architektenkammer oder Stadtplaner

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Fristen

    • für den Antragsteller: keine
    • für die Behörde: drei Monate nach Antragseingang und vollständigem Vorliegen der Unterlagen

    Kosten

    Kapitalgesellschaften: 1.000 €

    Partnerschaftsgesellschaften: 500 €

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 31.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English