Liste der beratenden Ingenieure Eintragung

    Liste der Beratenden Ingenieure; Beantragung der Eintragung

    Sie können die Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure beantragen.

    Beschreibung

    Die Berufsbezeichnung "Beratende Ingenieurin" und "Beratender Ingenieur" darf nur führen, wer unter dieser Bezeichnung in die Liste Beratender Ingenieure bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau eingetragen ist.

    Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau prüft und entscheidet über die Eintragung in die entsprechende Liste.

    Ansprechpartner

    Bayerische Ingenieurekammer-Bau

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßschmidstraße 3

    80639 München

    Postanschrift

    Schloßschmidstraße 3

    80639 München

    Kontakt

    E-Mail: info@bayika.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9782837442110Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 419434-0

    Fax: +49 89 419434-20

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieurin"/"Ingenier" (i. d. R. Abschlussurkunde der Hochschule)
    • Nachweise über die nachfolgende Praxiszeit
    • Nachweise über eigenverantwortliche und unabhängige Berufsausübung
    • Führungszeugnis
    • Meldebescheinigung

    Voraussetzungen

    • Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieurin" oder "Ingenieur" nach dem Ingenieurgesetz (i. d. R. Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung erforderlich)
    • nachfolgende dreijährige Berufspraxis
    • eingenverantwortliche und unabhängige Ausübung des Berufs
    • Wohnsitz, Niederlassung oder überwiegende berufliche Beschäftigung in Bayern

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Fristen

    • für den Antragsteller: keine
    • vor Aufnahme der Tätigkeit ist die Anzeige des erstmaligen Erbringens der Leistung erforderlich, wenn keine Mitgliedschaft in einer deutschen Ingenieurkammer besteht

     

    Bearbeitungsdauer

    • für die Behörde: drei Monate nach Antragseingang und vollständigem Vorliegen der Unterlagen

    Kosten

    190 Euro - Eintragung in die Liste Beratender Ingenieure
    114 Euro - soweit bereits freiwillige Mitgliedschaft besteht
      70 Euro - soweit bereits in einer anderen Kammer in Deutschland eingetragen oder Löschung dort innerhalb des letzten Jahres auf Grund von Wegzug

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 08.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English