• Nürnberg (Bayern)
Liste der beratenden Ingenieure Eintragung / Liste der Beratenden Ingenieurinnen und Beratenden Ingenieure bei Berufsqualifikation aus dem Ausland Eintragung

Liste der Beratenden Ingenieure; Beantragung der Eintragung

Sie können die Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure beantragen.

Beschreibung

Die Berufsbezeichnung "Beratende Ingenieurin" und "Beratender Ingenieur" darf nur führen, wer unter dieser Bezeichnung in die Liste Beratender Ingenieure bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau eingetragen ist.

Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau prüft und entscheidet über die Eintragung in die entsprechende Liste.

Ansprechpartner

Bayerische Ingenieurekammer-Bau

Adresse

Hausanschrift

Schloßschmidstraße 3

80639 München

Postanschrift

Schloßschmidstraße 3

80639 München

Kontakt

E-Mail: info@bayika.de

Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9782837442110Weiterführende Informationen im BayernPortal

Telefon Festnetz: +49 89 419434-0

Fax: +49 89 419434-20

Internet

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieurin"/"Ingenier" (i. d. R. Abschlussurkunde der Hochschule)
  • Nachweise über die nachfolgende Praxiszeit
  • Nachweise über eigenverantwortliche und unabhängige Berufsausübung
  • Führungszeugnis
  • Meldebescheinigung

Voraussetzungen

  • Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieurin" oder "Ingenieur" nach dem Ingenieurgesetz (i. d. R. Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung erforderlich)
  • nachfolgende dreijährige Berufspraxis
  • eingenverantwortliche und unabhängige Ausübung des Berufs
  • Wohnsitz, Niederlassung oder überwiegende berufliche Beschäftigung in Bayern

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

verwaltungsgerichtliche Klage

Verfahrensablauf

Sie müssen die Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau beantragen.

Fristen

  • für den Antragsteller: keine
  • vor Aufnahme der Tätigkeit ist die Anzeige des erstmaligen Erbringens der Leistung erforderlich, wenn keine Mitgliedschaft in einer deutschen Ingenieurkammer besteht

 

Bearbeitungsdauer

  • für die Behörde: drei Monate nach Antragseingang und vollständigem Vorliegen der Unterlagen

Kosten

  • Eintragung in die Liste Beratender Ingenieure: 190 EUR
  • soweit bereits freiwillige Mitgliedschaft besteht: 114 EUR
  • soweit bereits in einer anderen Kammer in Deutschland eingetragen oder Löschung dort innerhalb des letzten Jahres auf Grund von Wegzug: 70 EUR

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bayern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 04.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English