Führerschein; Beantragung einer Neuerteilung nach Entzug
Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen wurde, können Sie die Neuerteilung der Fahrerlaubnis und zu deren Nachweis einen neuen Führerschein bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Landratsamt bzw. kreisfreie Stadt) beantragen.
Beschreibung
Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen wurde, können Sie die Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (= Landratsamt bzw. kreisfreie Stadt) beantragen. Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf einer gerichtlich oder gesetzlich festgelegten Sperrfrist gestellt werden. Ohne Neuerteilung haben Sie keine Fahrerlaubnis.
Die Fahrerlaubnisbehörde prüft, ob Sie körperlich, geistig und charakterlich geeignet sind, wieder ein Kraftfahrzeug zu führen. Sie kann auch anordnen, dass Sie dazu entsprechende Gutachten - z.B. eines Facharztes oder einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung - vorlegen müssen. In der Regel kann auf eine erneute Führerscheinprüfung verzichtet werden.
Die erforderlichen Unterlagen hängen je nach Einzelfall von der beantragten Führerscheinklasse und den Gründen für die Entziehung ab. Bitte nehmen Sie deshalb frühzeitig und persönlich Kontakt mit Ihrer Fahrerlaubnisbehörde auf.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserer Broschüre "Führerschein weg - was tun?" (siehe "Weiterführende Links").
Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth
Ihre Fahrerlaubnis wurde Ihnen durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen und Sie möchten nun die neue Fahrerlaubnis beantragen.
Voraussetzung: Hauptwohnsitz im Stadtgebiet Fürth.
Sämtliche Unterlagen sind im Original vorzulegen, außer es wird explizit auf eine Kopie hingewiesen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Fürth - Führerscheinbehörde im Straßenverkehrsamt
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach
90744 Fürth
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Die Führerscheinbehörde im Straßenverkehrsamt kann ohne vorherige Terminvereinbarung aufgesucht werden. Es steht ein Wartemarkenapparat zur Verfügung, der jeweils 15 Minuten vor Öffnung der Dienststelle an- und jeweils 15 Minuten vor Dienstschluss abgeschaltet wird.
Kontakt
E-Mail: fahrerlaubnis@fuerth.de
De-Mail: info@fuerth.de-mail.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2865101876499Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 911 974-2277
Fax: +49 911 974-2249
Internet
Voraussetzungen
Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth
Notwendige Unterlagen für die Fahrerlaubnisklassen A1, A2, A, B, BE, AM, L und T:
- Gültiger Bundespersonalausweis oder Reisepass
- Aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45mm)
- Sehtestbescheinigung (bei Werten unter 0,7 ein augenärztliches Zeugnis)
- Teilnahmebescheinigung Erste-Hilfe-Kurs
- Führungszeugnis „zur Vorlage bei einer Behörde“ (wird im Rahmen der Antragstellung bestellt)
- Diese Leistung ist kostenpflichtig und muss direkt vor Ort bar oder per EC-Karte/PIN bezahlt werden (Neuerteilung mit Probezeit 202,10 EUR/ ohne Probezeit: 201,30 EUR und ggf. 13 EUR für ein Führungszeugnis)
Notwendige Unterlagen für die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE
- Gültiger Bundespersonalausweis oder Reisepass
- Aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45mm)
- Teilnahmebescheinigung Erste-Hilfe-Kurs
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
- Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung
- Führungszeugnis „zur Vorlage bei einer Behörde“ (muss im Bürgeramt beantragt werden, Gebühr 13,00 €)
- Für Eintragung Schlüsselzahl 95 – Berufskraftfahrerqualifikation (falls erforderlich)
- Nachweis der Grundqualifikation oder Weiterbildungen (Module)
- Für Berufskraftfahrerqualifikation: Nachweis der Grundqualifikation oder Weiterbildungen (Module)
- Diese Leistung ist kostenpflichtig und muss direkt vor Ort bar oder per EC-Karte/PIN bezahlt werden (Neuerteilung mit Probezeit 202,10 EUR/ ohne Probezeit: 201,30 EUR und ggf. 13 EUR für ein Führungszeugnis).
Notwendige Unterlagen für die Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE
- Gültiger Bundespersonalausweis oder Reisepass
- Aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45mm)
- Teilnahmebescheinigung Erste-Hilfe-Kurs
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
- Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung
- Leistungsdiagnostik (Ärzte in Fürth: B.A.D. Robert-Koch-Straße 41, Dr. Wolfgang Romming, Erlanger Straße 34, Dr. Christian von de Weyer, Ritterstraße 5)
- Erweitertes, behördliches Führungszeugnis (muss im Bürgeramt beantragt werden, um dieses dort zu erhalten, benötigen Sie von der Führerscheinstelle ein Schreiben, bitte kontaktieren sie uns hierzu am besten per Mail fahrerlaubnis@fuerth.de, Gebühr 13,00 €)
- Für Eintragung Schlüsselzahl 95 – Berufskraftfahrerqualifikation (falls erforderlich)
- Nachweis der Grundqualifikation oder Weiterbildungen (Module)
- Für Berufskraftfahrerqualifikation: Nachweis der Grundqualifikation oder Weiterbildungen (Module)
- Diese Leistung ist kostenpflichtig und muss direkt vor Ort bar oder per EC-Karte/PIN bezahlt werden (Neuerteilung mit Probezeit 202,10 EUR/ ohne Probezeit: 201,30 EUR und ggf. 13 EUR für ein Führungszeugnis).
Weitere Unterlagen, Links und Informationen finden Sie hier.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 21.05.2024
Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth
Fachlich freigegeben durch Stadt Fürth am 06.11.2023
Stichwörter
Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, Wiedererteilung des Führerscheins