Führerschein Wiederaushändigung

    Führerschein; Beantragung einer Neuerteilung nach Entzug

    Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen wurde, können Sie die Neuerteilung der Fahrerlaubnis und zu deren Nachweis einen neuen Führerschein bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Landratsamt bzw. kreisfreie Stadt) beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen wurde, können Sie  die Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (= Landratsamt bzw. kreisfreie Stadt) beantragen. Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf einer gerichtlich oder gesetzlich festgelegten Sperrfrist gestellt werden. Ohne Neuerteilung haben Sie keine Fahrerlaubnis.

     

    Die Fahrerlaubnisbehörde prüft, ob Sie körperlich, geistig und charakterlich geeignet sind, wieder ein Kraftfahrzeug zu führen. Sie kann auch anordnen, dass Sie dazu entsprechende Gutachten - z.B. eines Facharztes oder einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung - vorlegen müssen. In der Regel kann auf eine erneute Führerscheinprüfung verzichtet werden.

     

    Die erforderlichen Unterlagen hängen je nach Einzelfall von der beantragten Führerscheinklasse und den Gründen für die Entziehung ab. Bitte nehmen Sie deshalb frühzeitig und persönlich Kontakt mit Ihrer Fahrerlaubnisbehörde auf.

     

    Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserer Broschüre "Führerschein weg - was tun?" (siehe "Weiterführende Links").

    Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth

    Ihre Fahrerlaubnis wurde Ihnen durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen und Sie möchten nun die neue Fahrerlaubnis beantragen.

    Voraussetzung: Hauptwohnsitz im Stadtgebiet Fürth.

    Sämtliche Unterlagen sind im Original vorzulegen, außer es wird explizit auf eine Kopie hingewiesen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Fürth - Führerscheinbehörde im Straßenverkehrsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schwabacher Straße 170

    90763 Fürth

    Postfachadresse

    Postfach

    90744 Fürth

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr


    Die Führerscheinbehörde im Straßenverkehrsamt kann ohne vorherige Terminvereinbarung aufgesucht werden. Es steht ein Wartemarkenapparat zur Verfügung, der jeweils 15 Minuten vor Öffnung der Dienststelle an- und jeweils 15 Minuten vor Dienstschluss abgeschaltet wird.

    Kontakt

    E-Mail: fahrerlaubnis@fuerth.de

    De-Mail: info@fuerth.de-mail.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2865101876499Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 974-2277

    Fax: +49 911 974-2249

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth

    Notwendige Unterlagen für die Fahrerlaubnisklassen A1, A2, A, B, BE, AM, L und T:

    • Gültiger Bundespersonalausweis oder Reisepass
    • Aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45mm)
    • Sehtestbescheinigung (bei Werten unter 0,7 ein augenärztliches Zeugnis)
    • Teilnahmebescheinigung Erste-Hilfe-Kurs
    • Führungszeugnis „zur Vorlage bei einer Behörde“ (wird im Rahmen der Antragstellung bestellt)
    • Diese Leistung ist kostenpflichtig und muss direkt vor Ort bar oder per EC-Karte/PIN bezahlt werden (Neuerteilung mit Probezeit 202,10 EUR/ ohne Probezeit: 201,30 EUR und ggf. 13 EUR für ein Führungszeugnis)

    Notwendige Unterlagen für die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE

    • Gültiger Bundespersonalausweis oder Reisepass
    • Aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45mm)
    • Teilnahmebescheinigung Erste-Hilfe-Kurs
    • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
    • Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung
    • Führungszeugnis „zur Vorlage bei einer Behörde“ (muss im Bürgeramt beantragt werden, Gebühr 13,00 €)
    • Für Eintragung Schlüsselzahl 95 – Berufskraftfahrerqualifikation (falls erforderlich)
    • Nachweis der Grundqualifikation oder Weiterbildungen (Module)
    • Für Berufskraftfahrerqualifikation: Nachweis der Grundqualifikation oder Weiterbildungen (Module)
    • Diese Leistung ist kostenpflichtig und muss direkt vor Ort bar oder per EC-Karte/PIN bezahlt werden (Neuerteilung mit Probezeit 202,10 EUR/ ohne Probezeit: 201,30 EUR und ggf. 13 EUR für ein Führungszeugnis).

    Notwendige Unterlagen für die Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE

    • Gültiger Bundespersonalausweis oder Reisepass
    • Aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45mm)
    • Teilnahmebescheinigung Erste-Hilfe-Kurs
    • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
    • Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung
    • Leistungsdiagnostik (Ärzte in Fürth: B.A.D. Robert-Koch-Straße 41, Dr. Wolfgang Romming, Erlanger Straße 34, Dr. Christian von de Weyer, Ritterstraße 5)
    • Erweitertes, behördliches Führungszeugnis (muss im Bürgeramt beantragt werden, um dieses dort zu erhalten, benötigen Sie von der Führerscheinstelle ein Schreiben, bitte kontaktieren sie uns hierzu am besten per Mail fahrerlaubnis@fuerth.de, Gebühr 13,00 €)
    • Für Eintragung Schlüsselzahl 95 – Berufskraftfahrerqualifikation (falls erforderlich)
    • Nachweis der Grundqualifikation oder Weiterbildungen (Module)
    • Für Berufskraftfahrerqualifikation: Nachweis der Grundqualifikation oder Weiterbildungen (Module)
    • Diese Leistung ist kostenpflichtig und muss direkt vor Ort bar oder per EC-Karte/PIN bezahlt werden (Neuerteilung mit Probezeit 202,10 EUR/ ohne Probezeit: 201,30 EUR und ggf. 13 EUR für ein Führungszeugnis).

    Weitere Unterlagen, Links und Informationen finden Sie hier.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Kosten

    Neuerteilung nach Entzug: ca. 33,20 - 256 Euro

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 21.05.2024

    Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth

    Fachlich freigegeben durch Stadt Fürth am 06.11.2023

    Stichwörter

    Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, Wiedererteilung des Führerscheins

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English