Führerschein; Beantragung einer Neuerteilung nach Entzug
Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen wurde, können Sie die Neuerteilung der Fahrerlaubnis und zu deren Nachweis einen neuen Führerschein bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Landratsamt bzw. kreisfreie Stadt) beantragen.
Beschreibung
Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen wurde, können Sie die Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (= Landratsamt bzw. kreisfreie Stadt) beantragen. Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf einer gerichtlich oder gesetzlich festgelegten Sperrfrist gestellt werden. Ohne Neuerteilung haben Sie keine Fahrerlaubnis.
Die Fahrerlaubnisbehörde prüft, ob Sie körperlich, geistig und charakterlich geeignet sind, wieder ein Kraftfahrzeug zu führen. Sie kann auch anordnen, dass Sie dazu entsprechende Gutachten - z.B. eines Facharztes oder einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung - vorlegen müssen. In der Regel kann auf eine erneute Führerscheinprüfung verzichtet werden.
Die erforderlichen Unterlagen hängen je nach Einzelfall von der beantragten Führerscheinklasse und den Gründen für die Entziehung ab. Bitte nehmen Sie deshalb frühzeitig und persönlich Kontakt mit Ihrer Fahrerlaubnisbehörde auf.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserer Broschüre "Führerschein weg - was tun?" (siehe "Weiterführende Links").
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landratsamt Freyung-Grafenau - Verkehrswesen, Fahrerlaubnisrecht, KFZ-Zulassungen (LRA FRG)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1311
94075 Freyung
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 11:30 Uhr
Di 07:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 11:30 Uhr
Do 07:30 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 11:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: info@landkreis-frg.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/177954654978Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8551 57-0
Fax: +49 8551 57-4512
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 21.05.2024
Stichwörter
Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, Wiedererteilung des Führerscheins