Führerschein WiederaushändigungOnline erledigen

    Führerschein; Beantragung einer Neuerteilung nach Entzug

    Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen wurde, können Sie die Neuerteilung der Fahrerlaubnis und zu deren Nachweis einen neuen Führerschein bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Landratsamt bzw. kreisfreie Stadt) beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen wurde, können Sie  die Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (= Landratsamt bzw. kreisfreie Stadt) beantragen. Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf einer gerichtlich oder gesetzlich festgelegten Sperrfrist gestellt werden. Ohne Neuerteilung haben Sie keine Fahrerlaubnis.

     

    Die Fahrerlaubnisbehörde prüft, ob Sie körperlich, geistig und charakterlich geeignet sind, wieder ein Kraftfahrzeug zu führen. Sie kann auch anordnen, dass Sie dazu entsprechende Gutachten - z.B. eines Facharztes oder einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung - vorlegen müssen. In der Regel kann auf eine erneute Führerscheinprüfung verzichtet werden.

     

    Die erforderlichen Unterlagen hängen je nach Einzelfall von der beantragten Führerscheinklasse und den Gründen für die Entziehung ab. Bitte nehmen Sie deshalb frühzeitig und persönlich Kontakt mit Ihrer Fahrerlaubnisbehörde auf.

     

    Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserer Broschüre "Führerschein weg - was tun?" (siehe "Weiterführende Links").

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Sg. 52 Straßen- und Verkehrswesen (LRA GAP)

    Adresse

    Hausanschrift

    Partenkirchner Straße 52

    82490 Farchant

    Postfachadresse

    Postfach 1563

    82455 Garmisch-Partenkirchen

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

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    E-Mail: zulassung@lra-gap.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7465724584114Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8821 751-1

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    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Kosten

    Neuerteilung nach Entzug: ca. 33,20 - 256 Euro

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 21.05.2024

    Stichwörter

    Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, Wiedererteilung des Führerscheins

    Sprachversion

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