Zeltlager; Beantragung einer Erlaubnis für die vorübergehende Errichtung

    Wer für kurze Zeit (höchstens zwei Monate) ein Zeltlager für mehr als drei Zelte errichten will, bedarf der Erlaubnis der Gemeinde.

    Beschreibung

    Wenn Sie höchstens für zwei Monate ein Zeltlager "auf der grünen Wiese" errichten möchten, benötigen Sie weder für den Lagerplatz selbst, noch für die Zelte und die erforderlichen Nebenanlagen wie Waschgelegenheiten, Beleuchtung oder Einrichtungen zur Abwasser- und Abfallentsorgung eine Baugenehmigung.

    Sofern das Zeltlager jedoch mehr als drei Zelte umfassen soll, ist für die Errichtung des Zeltlagerplatzes die Erlaubnis der Gemeinde nach dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz erforderlich.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Pfronten

    Adresse

    Hausanschrift

    Allgäuer Str. 6

    87459 Pfronten

    Postanschrift

    Allgäuer Str. 6

    87459 Pfronten

    Öffnungszeiten

    Mo 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:30 Uhr - 12:00 Uhr


    Die wichtigste Maßnahme zur Eindämmung des Corona-Virus ist die Vermeidung von Sozialkontakten. Daher wird das Rathaus Pfronten ab Montag, 15.11.2021 für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen. Die Bürger haben die Möglichkeit, sich unter Tel.: 08363/698-0 bzw. auf den Durchwahlen der Mitarbeiter oder der E-Mail-Adresse poststelle@pfronten.de mit ihren Anliegen an die Verwaltung zu wenden. Ist ein persönlicher Kontakt unverzichtbar, kann auf diesem Wege eine Terminvereinbarung erfolgen.

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@pfronten.bayern.de

    De-Mail: poststelle@pfronten.de-mail.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/32552411678Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8363 698-0

    Fax: +49 8363 698-55

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Kosten

    Die Gemeinden können Verwaltungskosten für die Erteilung der Erlaubnis erheben.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024

    Stichwörter

    Campingwagen, Wohnwagen, Zelten, Zeltplatz

    Sprachversion

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