Zeltlager; Beantragung einer Erlaubnis für die vorübergehende Errichtung
Beschreibung
Wenn Sie höchstens für zwei Monate ein Zeltlager "auf der grünen Wiese" errichten möchten, benötigen Sie weder für den Lagerplatz selbst, noch für die Zelte und die erforderlichen Nebenanlagen wie Waschgelegenheiten, Beleuchtung oder Einrichtungen zur Abwasser- und Abfallentsorgung eine Baugenehmigung.
Sofern das Zeltlager jedoch mehr als drei Zelte umfassen soll, ist für die Errichtung des Zeltlagerplatzes die Erlaubnis der Gemeinde nach dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz erforderlich.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Buch
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Friedhofweg 2
89290 Buch
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:30 Uhr - 18:15 Uhr
Mi 10:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 07:15 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: poststelle@vg-buch.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/52885252784Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Fax: +49 7343 9603-23
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024
Stichwörter
Campingwagen, Wohnwagen, Zelten, Zeltplatz