Zeltlager; Beantragung einer Erlaubnis für die vorübergehende Errichtung
Beschreibung
Wenn Sie höchstens für zwei Monate ein Zeltlager "auf der grünen Wiese" errichten möchten, benötigen Sie weder für den Lagerplatz selbst, noch für die Zelte und die erforderlichen Nebenanlagen wie Waschgelegenheiten, Beleuchtung oder Einrichtungen zur Abwasser- und Abfallentsorgung eine Baugenehmigung.
Sofern das Zeltlager jedoch mehr als drei Zelte umfassen soll, ist für die Errichtung des Zeltlagerplatzes die Erlaubnis der Gemeinde nach dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz erforderlich.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Krumbach (Schwaben)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rittlen 6
86381 Krumbach (Schwaben)
Öffnungszeiten
Mo 07:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di 07:00 Uhr - 12:30 Uhr
Mi 07:00 Uhr - 12:30 Uhr
Do 07:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 07:00 Uhr - 12:30 Uhr
Für die Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen können auch Zeiten außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten vereinbart werden.
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: info@vg-krumbach.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=31329614802Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/31329614802Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8282 88996-0
Fax: +49 8282 88996-22
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024
Stichwörter
Campingwagen, Wohnwagen, Zelten, Zeltplatz