Zeltlager; Beantragung einer Erlaubnis für die vorübergehende Errichtung
Beschreibung
Wenn Sie höchstens für zwei Monate ein Zeltlager "auf der grünen Wiese" errichten möchten, benötigen Sie weder für den Lagerplatz selbst, noch für die Zelte und die erforderlichen Nebenanlagen wie Waschgelegenheiten, Beleuchtung oder Einrichtungen zur Abwasser- und Abfallentsorgung eine Baugenehmigung.
Sofern das Zeltlager jedoch mehr als drei Zelte umfassen soll, ist für die Errichtung des Zeltlagerplatzes die Erlaubnis der Gemeinde nach dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz erforderlich.
Ansprechpartner
Gemeinde Gaukönigshofen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstr. 16
97253 Gaukönigshofen
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Di 8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: info@gaukoenigshofen.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/72664058562Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9337 9719-0
Fax: +49 9337 9719-99
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024
Stichwörter
Campingwagen, Wohnwagen, Zelten, Zeltplatz