Zeltlager; Beantragung einer Erlaubnis für die vorübergehende Errichtung
Beschreibung
Wenn Sie höchstens für zwei Monate ein Zeltlager "auf der grünen Wiese" errichten möchten, benötigen Sie weder für den Lagerplatz selbst, noch für die Zelte und die erforderlichen Nebenanlagen wie Waschgelegenheiten, Beleuchtung oder Einrichtungen zur Abwasser- und Abfallentsorgung eine Baugenehmigung.
Sofern das Zeltlager jedoch mehr als drei Zelte umfassen soll, ist für die Errichtung des Zeltlagerplatzes die Erlaubnis der Gemeinde nach dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz erforderlich.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Einwohnermeldeamt, Passwesen (Standort 1)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 10
90616 Neuhof a.d.Zenn
Öffnungszeiten
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: info@vg-neuhof.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/899190611681Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9107 997973
Fax: +49 9107 997974
Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Einwohnermeldeamt, Passwesen (Standort 2)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 10
90616 Neuhof a.d.Zenn
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: info@vg-neuhof.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/899190611681Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9107 924429-26
Fax: +49 9107 924429-99
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024
Stichwörter
Campingwagen, Wohnwagen, Zelten, Zeltplatz