Zeltlager; Beantragung einer Erlaubnis für die vorübergehende Errichtung
Beschreibung
Wenn Sie höchstens für zwei Monate ein Zeltlager "auf der grünen Wiese" errichten möchten, benötigen Sie weder für den Lagerplatz selbst, noch für die Zelte und die erforderlichen Nebenanlagen wie Waschgelegenheiten, Beleuchtung oder Einrichtungen zur Abwasser- und Abfallentsorgung eine Baugenehmigung.
Sofern das Zeltlager jedoch mehr als drei Zelte umfassen soll, ist für die Errichtung des Zeltlagerplatzes die Erlaubnis der Gemeinde nach dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz erforderlich.
Ansprechpartner
Markt Ebensfeld - Haupt-, Personal- und Versicherungsamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rinnigstr. 6
96250 Ebensfeld
Öffnungszeiten
Mo 07:15 Uhr - 16:00 Uhr
Di 07:15 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 07:15 Uhr - 16:00 Uhr
Do 07:15 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 07:15 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: rathaus@ebensfeld.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/623182743851Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9573 9608-0
Fax: +49 9573 9608-30
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024
Stichwörter
Campingwagen, Wohnwagen, Zelten, Zeltplatz