Zeltlager; Beantragung einer Erlaubnis für die vorübergehende Errichtung
Beschreibung
Wenn Sie höchstens für zwei Monate ein Zeltlager "auf der grünen Wiese" errichten möchten, benötigen Sie weder für den Lagerplatz selbst, noch für die Zelte und die erforderlichen Nebenanlagen wie Waschgelegenheiten, Beleuchtung oder Einrichtungen zur Abwasser- und Abfallentsorgung eine Baugenehmigung.
Sofern das Zeltlager jedoch mehr als drei Zelte umfassen soll, ist für die Errichtung des Zeltlagerplatzes die Erlaubnis der Gemeinde nach dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz erforderlich.
Ansprechpartner
Gemeinde Pettstadt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Kirchplatz 10
96175 Pettstadt
Öffnungszeiten
Mo 09:00 Uhr - 13:00 Uhr
Di 09:00 Uhr - 13:00 Uhr
Mi 09:00 Uhr - 13:00 Uhr
Do 09:00 Uhr - 13:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 09:00 Uhr - 13:00 Uhr
Dienstagnachmittag mit Terminvereinbarung
Kontakt
E-Mail: gemeinde@pettstadt.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/31219087676Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9502 4906-0
Fax: +49 9502 4906-20
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024
Stichwörter
Campingwagen, Wohnwagen, Zelten, Zeltplatz