Zeltlager; Beantragung einer Erlaubnis für die vorübergehende Errichtung

    Wer für kurze Zeit (höchstens zwei Monate) ein Zeltlager für mehr als drei Zelte errichten will, bedarf der Erlaubnis der Gemeinde.

    Beschreibung

    Wenn Sie höchstens für zwei Monate ein Zeltlager "auf der grünen Wiese" errichten möchten, benötigen Sie weder für den Lagerplatz selbst, noch für die Zelte und die erforderlichen Nebenanlagen wie Waschgelegenheiten, Beleuchtung oder Einrichtungen zur Abwasser- und Abfallentsorgung eine Baugenehmigung.

    Sofern das Zeltlager jedoch mehr als drei Zelte umfassen soll, ist für die Errichtung des Zeltlagerplatzes die Erlaubnis der Gemeinde nach dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz erforderlich.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Pettstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchplatz 10

    96175 Pettstadt

    Postanschrift

    Kirchplatz 10

    96175 Pettstadt

    Öffnungszeiten

    Mo 09:00 Uhr - 13:00 Uhr

    Di 09:00 Uhr - 13:00 Uhr

    Mi 09:00 Uhr - 13:00 Uhr

    Do 09:00 Uhr - 13:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 09:00 Uhr - 13:00 Uhr


    Dienstagnachmittag mit Terminvereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: gemeinde@pettstadt.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/31219087676Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9502 4906-0

    Fax: +49 9502 4906-20

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Kosten

    Die Gemeinden können Verwaltungskosten für die Erteilung der Erlaubnis erheben.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024

    Stichwörter

    Campingwagen, Wohnwagen, Zelten, Zeltplatz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English